Anschlagtafeln für Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheide, Bürgerbegehren, Bürgerentscheide

Für diese Anschläge werden vor den Wahlen, Volksbegehren usw. besondere Anschlagtafeln aufgestellt. Jeder Wahlwerber hat nur einen Platzanspruch von maximal DIN A 1.

  • Die Plakatierung darf vor Wahlen jeweils sechs Wochen vor dem Wahltermin erfolgen.
  • Bei Volks- und Bürgerbegehren darf für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Beginn bis zum Ende der    Auslegung der Eintragungslisten geworben werden.
  • Bei Volks- und Bürgerentscheiden darf für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Abstimmungstermin geworben werden.

Plakatierung für Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheide, Bürgerbegehren, Bürgerentscheide

Anschlagtafeln für Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheide, Bürgerbegehren, Bürgerentscheide

Für diese Anschläge werden vor den Wahlen, Volksbegehren usw. besondere Anschlagtafeln aufgestellt. Jeder Wahlwerber hat nur einen Platzanspruch von maximal DIN A 1.

  • Die Plakatierung darf vor Wahlen jeweils sechs Wochen vor dem Wahltermin erfolgen.
  • Bei Volks- und Bürgerbegehren darf für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Beginn bis zum Ende der    Auslegung der Eintragungslisten geworben werden.
  • Bei Volks- und Bürgerentscheiden darf für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Abstimmungstermin geworben werden.