Am 08. März 2026 finden in Bayern die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. In den Gemeinden, Märkten, Städten und Landkreisen werden die Gemeinderäte, die Marktgemeinderäte und die Stadträte, die Kreistage und in der Regel auch die Ersten Bürgermeister und Landräte gewählt. Den gewählten Personen wird für die nächsten sechs Jahre die Verantwortung für die jeweilige Kommune übertragen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen alle Personen, die am Wahltag
- Unionsbürger sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- sich seit mindestens zwei Monaten in Kirchseeon bzw. Landkreis Ebersberg mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten,
- nicht ausdrücklich vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts ist grundsätzlich die Eintragung ins Wählerverzeichnis. Haben Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten, so sind Sie im Wählerverzeichnis eingetragen. Sollten Sie bis zum 15. Februar 2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Gemeindeverwaltung (Bürgerbüro) in Verbindung.
Wichtige Informationen zur Briefwahl
Wahlscheine für wahlberechtigte Briefwählerinnen und Briefwähler („Briefwahlunterlagen“) dürfen erst ab dem 16.02.2026 ausgestellt und verschickt oder persönlich ausgegeben.
Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines kann aber schon vorher gestellt werden.
Für den Antrag müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
Ein Wahlschein kann bis zum 06.03.2026 um 15:00 Uhr beantragt werden.
Nach diesem Zeitpunkt ist ein Antrag nur noch in besonderen, nachgewiesenen Ausnahmefällen bis zum Wahltag (08.03.2026) um 15:00 Uhr möglich.
Wenn jemand den Antrag für eine andere Person stellt, muss dafür eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Der Vordruck auf der Rückseite des Wahlscheines kann hierfür verwendet werden.
Der Antrag auf einen Wahlschein kann schriftlich oder persönlich (mündlich) bei der Gemeinde gestellt werden.
Ein Antrag per Telefon ist nicht erlaubt.
Als schriftlicher Antrag gelten auch:
- Fax
- andere nachvollziehbare elektronische Übermittlungen
Der Online-Antrag (Internetwahlschein) steht Ihnen ab dem 29.01.2026 zur Verfügung.
Aus Rücksicht auf die Postlaufzeiten wird der Internetwahlschein am 01.03.2026 um 23:59 Uhr abgeschaltet.
Danach kann der Wahlschein nur noch über die oben genannten Wege beantragt und persönlich/durch Vollmacht in der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.
Hier finden Sie den Internetwahlschein:
https://serviceportal.komuna.net/9175124/wahlschein/start
Ihre Ansprechpersonen zur Kommunalwahl in Kirchseeon:
Wahlleiter Herr Barthuber, Tel. 08091/552-63 oder michael.barthuber@kirchseeon.de
Wahlsachbearbeiter Herr Graupe, Tel. 08091/552-48 oder niclas.graupe@kirchseeon.de
Wahlsachbearbeiterin Frau Eisner, Tel. 08091/552-11 oder stephanie.eisner@kirchseeon.de
Oder richten Sie Ihre Fragen an die allgemeine E-Mailadresse: wahlen@kirchseeon.de

Weiterführende Informationen
Sie möchten sich über Wahlsystem, Wahlorganisation und Wahlrecht informieren?
Einen guten Überblick mit einem Erklärvideo sowie häufigen Fragen und Antworten hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration bereitgestellt. Hier finden Sie die Informationen.








