Wertstoffhof

Gemeindlicher Bauhof

Hausanschrift:St.-Coloman-Straße 29 85614 Kirchseeon-Dorf
Telefon:08091 7122
E-Mail:
Leitung: Erich Waldleitner
Stellvertreter Leitung: Günter Eis
Büro: Brigitte Feichtner
Mitarbeiter des Bauhofes: Heinrich Amann, Ingmar Baumann, Michael Bauer, Markus Maier-Beranek, Hans Döllel, Günter Eis, Reinhard Franz, Markus Hollerith, Thomas Jilka, Lorenz Hein, Georg Moser, Kati Prehn

 

Hauptaufgaben der Bauhofmitarbeiter sind unter anderem.: Unterhalt und regelmäßige Kontrollen der öffentl. Straßen, Straßenreinigung, Winterdienst, Pflege von Straßenbegleitgrün und öffentl. Grünflächen, Unterhalt und regelmäßige Kontrolle der öffentl. Spielplätze, Leerung der Abfalleimer im öffentl. Raum, Unterhalt und regelmäßige Reinigung der Wertstoffinseln

 

Winterdienst:

Viele Bürger freuen sich über die weiße Pracht, und die Kinder sehnen den Schnee herbei. Was für viele Bürger Nostalgie und für die Kinder Freude bedeutet, heißt für die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes morgens um ca. 4 Uhr Arbeitsbeginn. Werktags fährt schon 2.30 Uhr in der Früh der Schaudienst durch die Gemeinde, um im Falle von Eisglätte oder Schnee den Winterdienst zu alarmieren. Danach rücken je nach Bedarf die Mitarbeiter des Bauhofes mit ihren drei Groß- und 2 Kleinfahrzeugen aus. Zusätzlich ist ein Handtrupp unterwegs, um u. a. Treppen und Übergänge zu räumen.

Im Winterdienst unterhält unser Bauhof u. a. ca. 40 km Straßen, 9 km Gehwege (Fuß- und Radwege). Aufgrund der Größe des zu betreuenden Gebiets dauern die Einsätze immer mehrere Stunden. Die Straßen werden in einer nach Dringlichkeit festgelegten Reihenfolge geräumt. Die Anwohner kleinerer Wohnstraßen müssen sich deshalb etwas gedulden bis auch ihre Straße drankommt.

Bei der Schneeräumung ist es unvermeidlich, dass durch die Schrägstellung des Pfluges der Schnee Ihre möglicherweise frisch geräumte Garageneinfahrt oder Ihren Zugang wieder zuschüttet. Unsere Fahrer versuchen so gut es geht, dieses Problem zu verhindern, mutwillig geschieht dies nicht, denn das Räumschild muss so eingestellt sein, dass der Schnee am rechten Fahrbahnrand abgelagert wird.

Nachstehend noch einige Anmerkungen an Sie, um die Wintertage gemeinsam besser zu bewältigen:

Bitte parken Sie Ihre Autos nicht auf Gehsteigen, halten Sie für unsere Kleintraktoren eine Mindestdurchfahrtsbreite von ca. 1,5 m frei, parken Sie bei Schneefall auf Ihren Privatparkplätzen, halten Sie öffentliche Verkehrsflächen möglichst frei. Für unsere Großfahrzeuge benötigen wir eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,5 m.

Weiterhin sind aus Gründen der allgemeinen Sicherheit überhängende Äste bis zur Grundstücksgrenze (in der Regel der Zaun) bis zu einer Höhe von 2,5 m beim Gehweg und bis 4,5 m über der Fahrbahn zurück zu schneiden. Bedenken Sie bitte, dass durch nachweisbare Behinderungen in Schadensfällen auch Sie mit Regressansprüchen rechnen müssen. Denken Sie bitte auch daran, dass Sie keinen Schnee von Ihrem Grundstück/Einfahrt auf den öffentlichen Gehweg oder auf die Straße räumen dürfen.

Für alle den Winterdienst betreffenden Fragen steht Ihnen das Team des Bauhofes unter Tel. 7122 zur Verfügung. An dieser Stelle möchten wir Sie an Ihre Räum- und Streupflicht erinnern. Das Räumen von Gehsteigen vor Privathäusern gehört nicht zu den Aufgaben des Bauhofes. Hierfür ist jeder Hauseigentümer bzw. Mieter selbst verpflichtet. Bitte beachten Sie hierzu das Infoblatt zum Winterdienst. Sie finden es am Ende der Seite als pdf-Datei.