Auf diesen Seiten haben wir Informationen zur Entwicklung des ehemaligen Bahnschwellenwerkes zusammengestellt.

Bei den Veröffentlichungen bzw. deren Aussagen handelt es sich ausdrücklich um Voruntersuchungen, die nur und ausschließlich die Auffassung der jeweiligen Ersteller wiedergibt. Für den Markt Kirchseeon werden die Ergebnisse nur dann verbindlich, wenn sie in Form eines Gemeinderatsbeschlusses oder in sonstiger Weise in die Willensbildung der Gemeinde aufgenommen worden sind:

 

Fragen und Antworten aus dem 1. Bürgerforum vom 09.02.2023

Zum Entwicklungsprozess des ehemaliges Bahnschwellenwerkgeländes fand am 09.02.2023 ein erstes Bürgerforum in der ATSV-Halle statt. Dabei konnten auch Fragen über eine Onlineplattform gestellt werden, die aus zeitlichen Gründen nicht alle während der Veranstaltung beantwortet werden konnten. Die noch offenen Antworten der Fachplaner und der ECE Work & Life können Sie hier nachlesen. Einzelne Meinungen, die keine konkreten Fragen darstellen, werden zur Kenntnis genommen und fließen in den laufenden Prozess ein.

Die Fragen zum Themenblock Verkehr sind nich in Bearbeitung und werden ergänzt. Diese Ergänzung können Sie hier am Ende dieser Seite oder in den nächsten Ausgaben von Kirchseeon aktuell nachlesen.

 

Themenblock Entwurfsplan

Frage 1: Sind die großen Grünflächen/das Freigelände für kulturelle und gemeindliche Veranstaltungen, Märkte, Feste, Adventszauber, Walpurgisnacht, spezielle Sportevents, … geeignet?

Antwort: Ja, die Grün- und Freiflächen sind von Lage, Größe und Medien für solche Veranstaltungen geplant.

Frage 2: Es werden keine Gebäude für Veranstaltungen z.B. als Ersatz/Ergänzung zur ATSV-Halle erwähnt!

Antwort: Es sind Gemeinschaftsflächen und ein „Haus der Vereine“ geplant, die auch für Dritte genutzt werden können. Auch die vorgesehene Turnhalle soll multifunktional nutzbar sein.

Frage 3: Ist in dem aktuellen Plan auch ein Feuerwehrhaus berücksichtigt?

Antwort: Derzeit nicht, dennoch wird es eine Feuerwache für den neuen Ortsteil geben. Abstimmungen hierzu haben bereits begonnen.

Frage 4: Beim Zuzug von 3.000 Menschen besteht auch Bedarf an einem weiteren Alten-, Pflege- und Seniorenheim. Wird das berücksichtigt?

Antwort: Es ist uns wichtig einen generationenübergreifenden Ortsteil zu entwickeln, entsprechend werden wir den Bedarf für ein Seniorenheim prüfen.  Treffpunkte für Senioren, Jugend und Nachbarn werden in jeden Fall realisiert. Ebenso werden seniorengerechte Wohnungen vorgesehen.

Frage 5: Wie, beziehungsweise wer finanziert die öffentlichen Gebäude, die neuen? Und was passiert vor allem mit den alten Gebäuden, zum Beispiel ATSV-Halle?

Antwort: Grundsätzlich trägt der Vorhabenträger alle Kosten für Einrichtungen, die sich aus dem Zuzug der Neubürger im Plangebiet ergeben. Weitere gemeindeübergreifende Einrichtungen werden durch den Vorhabenträger und die Gemeinde gemeinsam getragen. Eine mögliche Nachnutzung der ATSV-Halle ist noch offen. In den Arbeitskreisen sind verschiedene Ideen formuliert worden, die noch diskutiert werden.

Frage 6: Wo ist der Raum für die parkenden Autos der zusätzlichen 3.500 Einwohner geplant?

Antwort: Es wird mit maximal 3.000 Neubürgern gerechnet. Für diese und Ihre Besucher werden primär unterirdische Stellplätze sowie Stellplätze in einer Gemeinschaftsgarage in ausreichender Zahl realisiert.

Frage 7: Wie schaffen wir in Kirchseeon Lebensräume für unsere nächsten Generationen?

Antwort: Gerade für die nächsten Generationen ist die Sanierung des Grundstückes von hoher Bedeutung, um die Fläche wieder begeh- und erlebbar zu machen. Neben Kitas, Schule und Nahversorgung sind Erholungsflächen, Wasserflächen, Sportanlagen, Jugendtreff, Vereinsräumlichkeiten und auch Grillplätze vorgesehen; die Nutzung des Wasserturms ist ergebnisoffen und wird in den Arbeitskreisen diskutiert. Auf der Dachfläche der Gemeinschaftsgarage sind zusätzliche Eventflächen fest eingeplant.

Frage 8: Wird in Erwägung gezogen, das gesamte Projekt autofrei/autoarm zu entwickeln? Ist ein direkter Zugang zur S-Bahn (Brücke/Unterführung) geplant?

Antwort: Ja, durch eine nicht durchgehende Hauptverkehrsstrasse und Tiefgaragen wird der Ortsteil autoarm. Eine Unter- und ggf. Überführung zur S-Bahn ist vorgesehen. Wir befinden uns hierzu in Abstimmung mit der Deutschen Bahn.

Frage 9: Wird die Entscheidung zum Flächennutzungsplan vor oder nach dem Ratsbegehren getroffen?

Antwort: Die Entscheidung wird nach dem Ratsbegehren getroffen.

 

Themenblock Umwelt

Frage 1: Was tun Sie gegen den Bahnlärm? Haben eventuelle neue Schallschutzwände Einfluss auf den alten Ortskern, wo keine ordentlichen Schallschutzwände existieren? Wie soll das erhöhte Verkehrsaufkommen dem Umweltschutz gerecht werden?

Antwort: Es ist geplant, die vorhandenen Schallschutzwände zu optimieren und Lücken zu schließen. Die neuen Schallschutzwände absorbieren Lärm an beiden Wandseiten.

Entsprechende Vorschläge wurden durch einen Gutachter erstellt und wir sind hierüber in Gesprächen mit der DB AG.

Frage 2: Was tun Sie gegen den aufkommenden Lärm während der Bauphasen?

Antwort: Es wird ein Baulärmkonzept erarbeitet werden, um Lärmbelästigungen während der Bauphase auf ein Minimum zu reduzieren.

Frage 3: Welche Bebauung/Gebäude sind auf den versiegelten Flächen geplant?

Antwort: Auf den zu versiegelnden Flächen sind primär Sportanlagen sowie die Gemeinschaftsgarage vorgesehen.

Frage 4: Sanierungsplan nach Ratsbegehren?

Antwort: Bereits zum jetzigen Zeitpunkt liegt ein mit den zuständigen Behörden (Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt, Gesundheitsamt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) abgestimmtes und umfangreiches Rahmensanierungskonzept vor. Dieses umfasst klar formulierte und konkrete Sanierungszielwerte und beschreibt detailliert die zur Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse erforderlichen Maßnahmen bei der Altlastensanierung.

Der Sanierungsplan nach §13 BBodSchG ist bereits die auf das v.g. Konzept aufsetzende Genehmigungsplanung. Die Begrifflichkeit wird leider oftmals verwechselt. Die Planung der Altlastensanierung beginnt somit nicht erst nach dem Ratsbegehren, sondern ist zu diesem Zeitpunkt bereits sehr weit fortgeschritten und in der Genehmigungsphase.

Frage 5: Wohin wird der Altlastenmüll entsorgt? Was passiert mit dem Boden, der saniert wird? Wohin soll das verunreinigte Bodengut transportiert werden?

Antwort: Das Aushubmaterial wird unter fachtechnischer Begleitung eines Sachverständigen vor Ort chargenweise in Haufwerken (ca. alle 300 m³) abfallrechtlich deklariert und entsprechend den Ergebnissen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor Ort wiederverwertet oder extern verwertet / entsorgt. Mit der Entsorgung der Materialien wird ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb beauftragt, der den Verbleib der Aushubmaterialien lückenlos über das sog. Begleitscheinverfahren dokumentieren muss. Dieser wird sowohl von der örtlichen Fachbauleitung im Rahmen der Aushub-/Abfuhrüberwachung als auch vom zuständigen Landratsamt / Wasserwirtschaftsamt überwacht.

Frage 6: Über welche Kirchseeoner Straßen wir der Müll entsorgt bzw. welche Straßen in Kirchseeon werden von den Lastwägen genutzt? Wo werden die LKWs langfahren?

Antwort: Es wird versucht, möglichst viel Aushub vor Ort wiederzuverwerten, um die LKW-Fahrten auf das Minimum zu beschränken. Zudem erfolgt die Altlastensanierung abschnittsweise über ca. 6 - 8 Jahre, was ebenfalls zu einer Entzerrung des Baustellenverkehrs führt. Zur Lenkung der Transporte wird im weiteren Planungsverlauf noch ein detailliertes Logistikkonzept unter Berücksichtigung der v.g. Rahmenbedingungen und daraus resultierenden Massen abgestimmt und erarbeitet. Die detaillierten Fahrstrecken der LKWs sind zum jetzigen Zeitpunkt somit noch nicht definiert. Grundsätzlich kann das Gelände sowohl von Osten als auch von Westen angefahren werden.

Frage 7: Wie kann man die vollständige Sanierung des Bodens auf dem Areal sicherstellen, auch wenn mehrere einzelne Bebauungspläne erarbeitet werden?

Antwort: Das bereits vorliegende Sanierungskonzept (siehe Frage 1) sieht eine multifunktionale Nutzung des Areales vor. Das konkrete Sanierungsziel ist hierbei für das Gesamtareal die bodenschutzrechtlich sensibelste Nutzung („Wohngebiet“), sodass das Areal aus städtebaulicher Sicht frei zu beplanen ist. Ausnahme hiervon ist die heute bereits versiegelte Fläche der ehemaligen Kyanisierungsanlage. Diese muss auch zukünftig versiegelt bleiben und kann nur eingeschränkt (z.B. durch ein Parkhaus) genutzt werden.

Frage 8: Welche Dezibelbelastung entsteht durch die Bohrungen?

Antwort: Diese Frage kann nicht in konkreten Zahlen beantwortet werden. Die Dezibelbelastung hängt von der Lage der Bohrungen, der Bohrtiefe sowie von den tatsächlich angetroffenen Bodenschichten ab. Der beauftragte Bohrunternehmer verfügt jedoch über modernste Bohrgeräte, die die Lärmentwicklung auf das Mindestmaß reduzieren. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die gesetzlichen Vorgaben für Baulärm eingehalten werden, zudem die Bohrungen hauptsächlich nahe der Bahnstrecke sowie eher im zentralen Bereich des Areales und nicht schwerpunktmäßig in der direkten Nähe der angrenzenden Wohnbebauung stattfinden. Nachtarbeit (zwischen 20 und 7 Uhr) ist nicht vorgesehen.

Vergleichbare Bohrungen haben in der Vergangenheit auf dem Gelände bereits vielfach stattgefunden. Beschwerden über Lärmbelästigung sind nicht bekannt.

Frage 9: Was passiert, wenn auffälliges Material auftaucht mit dem Baufortschritt?

Antwort: Es ist mit dem Auftreten von „auffälligem“ Material während der Altlastensanierung zu rechnen. Der Umgang mit diesem Material wird im Sanierungsplan nach §13 BBodSchG geregelt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird dann während der Altlastensanierung vor Ort durch die Fachbauleitung in Abstimmung mit dem LRA / WWA im Detail festgelegt. Entsprechende zeitliche Puffer werden in der Planung der Bodensanierung berücksichtigt. Mit großen Verzögerungen ist jedoch nicht zu rechnen, da die Untergrundsituation sehr gut untersucht ist / wird und nur ein leistungsfähiger Unternehmer für die gewerblichen Arbeiten mit entsprechenden Kapazitäten beauftragt werden wird.

Die eigentlichen Hochbaumaßnahmen erfolgen aber erst nach Abschluss der Bodensanierung und nach Vorliegen der Sanierungsbestätigung durch das LRA („Entlassung aus dem Altlastenkataster“). Durch diese zeitliche Entkoppelung sind altlastentechnische Auswirkungen auf den Baufortschritt der Hochbaumaßnahmen ausgeschlossen.

 

Themenblock Verkehr

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