Sie suchten nach: Startseite » 1. Bürgerforum am 09.02.2023 zum Entwicklungsprozess – „Gelände ehemaliges Bahnschwellenwerk“
Am 09.02.2023 fand das 1. Bürgerforum zur Entwicklung des ehemaligen Bahnschwellenwerkes im Rahmen einer laufenden Bürgereinbindung statt. Interessierte konnten sich sowohl in Präsenz in der ATSV- Halle in Kirchseeon als auch über einen Livestream im Internet informieren und Fragen stellen, die von den anwesenden Vertretern der Marktgemeinde, dem Investor und den Fachbüros beantwortet wurden. Hier können Sie sich über die Präsentationen zu den einzelnen Themenbereichen aus der Veranstaltung informieren.
Dokumentation_1.Buergerforum_Markt-Kirchseeon
Praesentation_1.Buergerforum_Natur-und-Artenschutz
Praesentation-1.-Buergerforum-Moderation_FIRU_Februar-2023-1
Praesentation-1.-Buergerforum-Staedtebau-Soziales-Vereine_bogevischs_Februar-2023
Praesentation-1.-Buergerforum-Umwelt_Campus_Februar-2023-1
Praesentation-1.-Buergerforum-Verkehr_BFI_Februar-2023-1
Bei dem Bürgerforum konnten auch Fragen über eine Onlineplattform gestellt werden, die aus zeitlichen Gründen nicht alle während der Veranstaltung beantwortet werden konnten. Die noch offenen Antworten der Fachplaner und der ECE Work & Life können Sie hier nachlesen. Einzelne Meinungen, die keine konkreten Fragen darstellen, werden zur Kenntnis genommen und fließen in den laufenden Prozess ein.
Frage 1: Sind die großen Grünflächen/das Freigelände für kulturelle und gemeindliche Veranstaltungen, Märkte, Feste, Adventszauber, Walpurgisnacht, spezielle Sportevents, … geeignet?
Antwort: Ja, die Grün- und Freiflächen sind von Lage, Größe und Medien für solche Veranstaltungen geplant.
Frage 2: Es werden keine Gebäude für Veranstaltungen z.B. als Ersatz/Ergänzung zur ATSV-Halle erwähnt!
Antwort: Es sind Gemeinschaftsflächen und ein „Haus der Vereine“ geplant, die auch für Dritte genutzt werden können. Auch die vorgesehene Turnhalle soll multifunktional nutzbar sein.
Frage 3: Ist in dem aktuellen Plan auch ein Feuerwehrhaus berücksichtigt?
Antwort: Derzeit nicht, dennoch wird es eine Feuerwache für den neuen Ortsteil geben. Abstimmungen hierzu haben bereits begonnen.
Frage 4: Beim Zuzug von 3.000 Menschen besteht auch Bedarf an einem weiteren Alten-, Pflege- und Seniorenheim. Wird das berücksichtigt?
Antwort: Es ist uns wichtig einen generationenübergreifenden Ortsteil zu entwickeln, entsprechend werden wir den Bedarf für ein Seniorenheim prüfen. Treffpunkte für Senioren, Jugend und Nachbarn werden in jeden Fall realisiert. Ebenso werden seniorengerechte Wohnungen vorgesehen.
Frage 5: Wie, beziehungsweise wer finanziert die öffentlichen Gebäude, die neuen? Und was passiert vor allem mit den alten Gebäuden, zum Beispiel ATSV-Halle?
Antwort: Grundsätzlich trägt der Vorhabenträger alle Kosten für Einrichtungen, die sich aus dem Zuzug der Neubürger im Plangebiet ergeben. Weitere gemeindeübergreifende Einrichtungen werden durch den Vorhabenträger und die Gemeinde gemeinsam getragen. Eine mögliche Nachnutzung der ATSV-Halle ist noch offen. In den Arbeitskreisen sind verschiedene Ideen formuliert worden, die noch diskutiert werden.
Frage 6: Wo ist der Raum für die parkenden Autos der zusätzlichen 3.500 Einwohner geplant?
Antwort: Es wird mit maximal 3.000 Neubürgern gerechnet. Für diese und Ihre Besucher werden primär unterirdische Stellplätze sowie Stellplätze in einer Gemeinschaftsgarage in ausreichender Zahl realisiert.
Frage 7: Wie schaffen wir in Kirchseeon Lebensräume für unsere nächsten Generationen?
Antwort: Gerade für die nächsten Generationen ist die Sanierung des Grundstückes von hoher Bedeutung, um die Fläche wieder begeh- und erlebbar zu machen. Neben Kitas, Schule und Nahversorgung sind Erholungsflächen, Wasserflächen, Sportanlagen, Jugendtreff, Vereinsräumlichkeiten und auch Grillplätze vorgesehen; die Nutzung des Wasserturms ist ergebnisoffen und wird in den Arbeitskreisen diskutiert. Auf der Dachfläche der Gemeinschaftsgarage sind zusätzliche Eventflächen fest eingeplant.
Frage 8: Wird in Erwägung gezogen, das gesamte Projekt autofrei/autoarm zu entwickeln? Ist ein direkter Zugang zur S-Bahn (Brücke/Unterführung) geplant?
Antwort: Ja, durch eine nicht durchgehende Hauptverkehrsstrasse und Tiefgaragen wird der Ortsteil autoarm. Eine Unter- und ggf. Überführung zur S-Bahn ist vorgesehen. Wir befinden uns hierzu in Abstimmung mit der Deutschen Bahn.
Frage 9: Wird die Entscheidung zum Flächennutzungsplan vor oder nach dem Ratsbegehren getroffen?
Antwort: Die Entscheidung wird nach dem Ratsbegehren getroffen.
Frage 1: Was tun Sie gegen den Bahnlärm? Haben eventuelle neue Schallschutzwände Einfluss auf den alten Ortskern, wo keine ordentlichen Schallschutzwände existieren? Wie soll das erhöhte Verkehrsaufkommen dem Umweltschutz gerecht werden?
Antwort: Es ist geplant, die vorhandenen Schallschutzwände zu optimieren und Lücken zu schließen. Die neuen Schallschutzwände absorbieren Lärm an beiden Wandseiten.
Entsprechende Vorschläge wurden durch einen Gutachter erstellt und wir sind hierüber in Gesprächen mit der DB AG.
Frage 2: Was tun Sie gegen den aufkommenden Lärm während der Bauphasen?
Antwort: Es wird ein Baulärmkonzept erarbeitet werden, um Lärmbelästigungen während der Bauphase auf ein Minimum zu reduzieren.
Frage 3: Welche Bebauung/Gebäude sind auf den versiegelten Flächen geplant?
Antwort: Auf den zu versiegelnden Flächen sind primär Sportanlagen sowie die Gemeinschaftsgarage vorgesehen.
Frage 4: Sanierungsplan nach Ratsbegehren?
Antwort: Bereits zum jetzigen Zeitpunkt liegt ein mit den zuständigen Behörden (Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt, Gesundheitsamt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) abgestimmtes und umfangreiches Rahmensanierungskonzept vor. Dieses umfasst klar formulierte und konkrete Sanierungszielwerte und beschreibt detailliert die zur Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse erforderlichen Maßnahmen bei der Altlastensanierung.
Der Sanierungsplan nach §13 BBodSchG ist bereits die auf das v.g. Konzept aufsetzende Genehmigungsplanung. Die Begrifflichkeit wird leider oftmals verwechselt. Die Planung der Altlastensanierung beginnt somit nicht erst nach dem Ratsbegehren, sondern ist zu diesem Zeitpunkt bereits sehr weit fortgeschritten und in der Genehmigungsphase.
Frage 5: Wohin wird der Altlastenmüll entsorgt? Was passiert mit dem Boden, der saniert wird? Wohin soll das verunreinigte Bodengut transportiert werden?
Antwort: Das Aushubmaterial wird unter fachtechnischer Begleitung eines Sachverständigen vor Ort chargenweise in Haufwerken (ca. alle 300 m³) abfallrechtlich deklariert und entsprechend den Ergebnissen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor Ort wiederverwertet oder extern verwertet / entsorgt. Mit der Entsorgung der Materialien wird ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb beauftragt, der den Verbleib der Aushubmaterialien lückenlos über das sog. Begleitscheinverfahren dokumentieren muss. Dieser wird sowohl von der örtlichen Fachbauleitung im Rahmen der Aushub-/Abfuhrüberwachung als auch vom zuständigen Landratsamt / Wasserwirtschaftsamt überwacht.
Frage 6: Über welche Kirchseeoner Straßen wir der Müll entsorgt bzw. welche Straßen in Kirchseeon werden von den Lastwägen genutzt? Wo werden die LKWs langfahren?
Antwort: Es wird versucht, möglichst viel Aushub vor Ort wiederzuverwerten, um die LKW-Fahrten auf das Minimum zu beschränken. Zudem erfolgt die Altlastensanierung abschnittsweise über ca. 6 - 8 Jahre, was ebenfalls zu einer Entzerrung des Baustellenverkehrs führt. Zur Lenkung der Transporte wird im weiteren Planungsverlauf noch ein detailliertes Logistikkonzept unter Berücksichtigung der v.g. Rahmenbedingungen und daraus resultierenden Massen abgestimmt und erarbeitet. Die detaillierten Fahrstrecken der LKWs sind zum jetzigen Zeitpunkt somit noch nicht definiert. Grundsätzlich kann das Gelände sowohl von Osten als auch von Westen angefahren werden.
Frage 7: Wie kann man die vollständige Sanierung des Bodens auf dem Areal sicherstellen, auch wenn mehrere einzelne Bebauungspläne erarbeitet werden?
Antwort: Das bereits vorliegende Sanierungskonzept (siehe Frage 1) sieht eine multifunktionale Nutzung des Areales vor. Das konkrete Sanierungsziel ist hierbei für das Gesamtareal die bodenschutzrechtlich sensibelste Nutzung („Wohngebiet“), sodass das Areal aus städtebaulicher Sicht frei zu beplanen ist. Ausnahme hiervon ist die heute bereits versiegelte Fläche der ehemaligen Kyanisierungsanlage. Diese muss auch zukünftig versiegelt bleiben und kann nur eingeschränkt (z.B. durch ein Parkhaus) genutzt werden.
Frage 8: Welche Dezibelbelastung entsteht durch die Bohrungen?
Antwort: Diese Frage kann nicht in konkreten Zahlen beantwortet werden. Die Dezibelbelastung hängt von der Lage der Bohrungen, der Bohrtiefe sowie von den tatsächlich angetroffenen Bodenschichten ab. Der beauftragte Bohrunternehmer verfügt jedoch über modernste Bohrgeräte, die die Lärmentwicklung auf das Mindestmaß reduzieren. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die gesetzlichen Vorgaben für Baulärm eingehalten werden, zudem die Bohrungen hauptsächlich nahe der Bahnstrecke sowie eher im zentralen Bereich des Areales und nicht schwerpunktmäßig in der direkten Nähe der angrenzenden Wohnbebauung stattfinden. Nachtarbeit (zwischen 20 und 7 Uhr) ist nicht vorgesehen.
Vergleichbare Bohrungen haben in der Vergangenheit auf dem Gelände bereits vielfach stattgefunden. Beschwerden über Lärmbelästigung sind nicht bekannt.
Frage 9: Was passiert, wenn auffälliges Material auftaucht mit dem Baufortschritt?
Antwort: Es ist mit dem Auftreten von „auffälligem“ Material während der Altlastensanierung zu rechnen. Der Umgang mit diesem Material wird im Sanierungsplan nach §13 BBodSchG geregelt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird dann während der Altlastensanierung vor Ort durch die Fachbauleitung in Abstimmung mit dem LRA / WWA im Detail festgelegt. Entsprechende zeitliche Puffer werden in der Planung der Bodensanierung berücksichtigt. Mit großen Verzögerungen ist jedoch nicht zu rechnen, da die Untergrundsituation sehr gut untersucht ist / wird und nur ein leistungsfähiger Unternehmer für die gewerblichen Arbeiten mit entsprechenden Kapazitäten beauftragt werden wird.
Die eigentlichen Hochbaumaßnahmen erfolgen aber erst nach Abschluss der Bodensanierung und nach Vorliegen der Sanierungsbestätigung durch das LRA („Entlassung aus dem Altlastenkataster“). Durch diese zeitliche Entkoppelung sind altlastentechnische Auswirkungen auf den Baufortschritt der Hochbaumaßnahmen ausgeschlossen.
Frage 1: Wo sollen bitte die Autos der neuen 3500 Einwohner parken?
Antwort: Es wird mit maximal 3.000 Neubürgern gerechnet. Für diese und Ihre Besucher werden primär unterirdisch sowie in einer Gemeinschaftsgarage Stellplätze in ausreichender Zahl realisiert.
Frage 2: Wurden Gespräche mit der Bahn zur Verdichtung des Nahverkehrs geführt. Immerhin geht es hier um Altlasten der Bahn die saniert werden.
Antwort: Ja, die ECE ist in konkreten Gesprächen zu Verkehr, Schallschutz, Anbindung und Altlastensanierung mit der DB AG.
Frage 3: Wer baut den Tunnel unter der Bahnlinie?
Antwort: In Klärung mit der ECE, DB und Marktgemeindeverwaltung.
Frage 4: Hat der MVV zugesichert, dass die S-Bahn häufiger und verlässlicher kommt. Zu den Stoßzeiten ist die S-Bahn heute schon übervoll!
Antwort: Die MVV wird sicher auf die künftig steigende Nutzung reagieren. Zudem macht die phasenweise Realisierung mit moderatem Wachstum von ca. 3% eine Anpassung möglich. Dieser Sachverhalt kann erst mit Einleitung des Bebauungsplan-Verfahren geklärt werden
Frage 5: Wo werden neue Parkplätze für S-Bahn Nutzer:innen in Nähe des S-Bahnhofes gebaut werden?
Antwort: Es entsteht ein Gemeinschaftsparkhaus im unmittelbaren Umfeld der Unterführung.
Frage 6: Warum wurde nicht eine Ortsumgehung in Betracht gezogen?
Antwort: Eine Ortsumgehung wurde unsererseits bisher weder geplant noch verkehrstechnisch geprüft oder bewertet. Das Ziel ist es, dass der zusätzlichen Verkehr über vorhandene Achsen wie die B304 aufgenommen wird. Damit das gelingt werden aktuell Maßnahmen im Zuge der B304 entwickelt, die zu einer Verbesserung der Verkehrssituation der B304 in Gänze beitragen können.
Frage 7: Wurde bei der Verkehrszählung beachtet, dass 2021 durch Corona/Home Office weniger Autos auf der Straße als normal unterwegs waren?
Antwort: Die Verkehrserhebungen wurden im Herbst 2021 durchgeführt. Die zum Zeitpunkt der Erhebung noch in geringem Maß zu verzeichnenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie führen nur zu sehr geringfügigen Abweichungen bei den Verkehrsmengen. Eine entsprechende Prüfung ist seinerzeit durch das Büro Schlothauer & Wauer Ingenieurgesellschaft für Straßenverkehr mbH erfolgt. Da zum Zeitpunkt der Erhebung die ermittelten Werte bei 95 % bis 100 % des vergleichbaren Verkehrsaufkommens der Vor-Corona-Zeit lagen, wurde auf eine Hochrechnung verzichtet.
Frage 8: Wie wird sich die Situation während der Bauphase darstellen?
Antwort: Hierzu erfolgt bei uns im Haus die Simulation von Baustellenverkehren. Im Zuge dessen werden zu unterschiedlichen Realisierungszeitpunkten die jeweils anfallenden Baustellenverkehre und die durch die Fertigstellung einzelner Bauabschnitte bereits anfallenden Nutzerverkehre zusammengefasst und auf das Verkehrsmodell beaufschlagt. Hierdurch lassen sich die Verkehrsströme auf den einzelnen Straßenzügen sowie deren Verteilung im Netz bestimmen.
Frage 9: Tempo 30 auf der Bundesstraße in Bayern wirklich machbar? Was sagen die Behörden? | Welche Instanz entscheidet über die Regelungen auf der B304 (Tempo 30 etc.)? darf das die Marktgemeinde überhaupt?
Antwort: Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf einer Bundesstraße ist durchaus machbar. Hierüber entscheiden wird allerdings das zuständige Straßenverkehrsamt, die Untere Verkehrsbehörde (Landratsamt Ebersberg). Das Staatliche Bauamt Rosenheim (Straßenbaulastträger der B304) wird diesbezüglich gutachterlich tätig sein. Gespräche mit den zuständigen Behörden werden zeitnah durchgeführt.
Frage 10: Wie würden Sie die Geschwindigkeit Reduzierung sicherstellen, dass hält keiner ein (Wasserburger Str. wurde vor 1-2 Jahren mit 30 km/h reduziert und keiner hält sich daran wegen wenig Kontrolle)?
Antwort: Grundsätzlich ist die angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer verpflichtend und einzuhalten. Sofern es dennoch vermehrt zu Verstößen bei der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kommt, können Maßnahmen getroffen werden, welche die Einhaltung kontrollieren.
Frage 11: Im Bereich Ortsausfahrt Kirchseeon und Bahnbrücke fahren viele Fahrzeuge bis zu 80 km/h, leider auch viele Kirchseeoner aus dem Süden. Ist hier eine Verbesserung geplant?
Antwort: Derzeit bestehen Überlegungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt der B304 auf 30 km/h zu reduzieren. Hierüber entscheiden wird allerdings das zuständige Straßenverkehrsamt, die Untere Verkehrsbehörde (Landratsamt Ebersberg). Gespräche mit den zuständigen Behörden werden zeitnah durchgeführt.
Frage 12: Hallo liebes Team, Studien zeigen, dass eine Verbesserung des Verkehrsflusses langfristig zu mehr Verkehr führt. Somit würden Ihre Ideen nur kurzfristig zur Verbesserung jedoch langfristig zur Verschlechterung der Situation führen.
Antwort: Diese Aussage ist nicht generell richtig. Dies ist immer davon abhängig wie stark und ausgeprägt die Verbesserungen sind.
Frage 13: Wie soll der zusätzliche Verkehr vom Schwellengelände überhaupt auf die B304 kommen? Die Geschwindigkeitsreduzierung bringt in den Stoßzeiten gar nicht, weil die Geschwindigkeit bereits weit unter 30 km/h beträgt.
Antwort: Das Schwellenwerksgelände soll künftig im Norden über die „Theodor-Haagn-Straße“ und die „Karl-Birkmaier-Straße“ und im Süden über die Straße „Am Dachsberg“ und die „Moosacher Straße“ erschlossen werden. Über welche Straßen dann der Anschluss an das klassifizierte Straßennetz erfolgt wird derzeit noch untersucht.
Frage 14: Ihre Lösungen sprechen von „erhöhtem Verkehrsfluss“. Sollte es nicht jedoch um eine Reduzierung des Verkehrs gehen? Wie soll Kirchseeon so mitwirken Klimaziele einzuhalten?
Antwort: Das Verkehrsgeschehen wird sich in den nächsten Jahren verändern. Gründe hierfür sind das Wirtschaftswachstum, die Bevölkerungsentwicklung, die gesellschaftliche Entwicklung und veränderte Mobilitätswünsche. Dies führt zu einer allgemeinen Verkehrszunahme und somit auch zu einer höheren Verkehrsbelastung auf den Straßen in Kirchseeon.
Aktuell wird von dem Büro mib aus Berlin ein Mobilitätskonzept für den Markt Kirchseeon ausgearbeitet, welches sich mit dem Szenario „Lebenswerte Mobilität“ und nachhaltigen Mobilitätsmaßnahmen für Kirchseeon beschäftigen wird. Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang ausgearbeitet werden, können dazu beitragen, dass sich die Verkehrsmittelwahl (Modal Split) und somit die Verkehrsbelastung künftig verändern wird.
Frage 15: In den Stoßzeiten kann niemand in Kirchseeon 50km fahren. Der Stau reicht von einem Ortsende zum andern. Wie sollen eine Minderung oder besser Erhöhung der Geschwindigkeit auf 30 km zu den Stoßzeiten eine Änderung bringen?
Antwort: Durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h verändern sich die Randbedingungen des Verkehrsflusses entlang der Bundesstraße in Gänze. Der Zulauf zu den Knotenpunkten, die Verweildauer auf der Strecke und der vom einzelnen Fahrzeug beanspruchte geringere Verkehrsraum können dazu beitragen, dass es insgesamt zu einer verbesserten Leistungsfähigkeit und weniger Stauerscheinungen kommt. Weiterhin werden weitere Maßnahmen untersucht, die zu einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an der B304 und Reduzierung der Stausituation beitragen sollen.
Frage 16: Sind die Lösungen (Kreisverkehr) auch mit dem großen LKW Verkehr vereinbar?
Antwort: Ja, Kreisverkehre müssen so dimensioniert werden, dass sie auch von großen LKW (Last- und Sattelzüge) befahrbar sind.
Frage 17: Liegt die Planungs- und Umsetzungshoheit für Maßnahmen wie eine Beschränkung auf 30 km/h oder neue Kreisverkehre bei der Gemeinde? Wenn nein, kann eine Zustimmung der zuständigen Behörden und eine Umsetzung im Zeitrahmen erfolgen?
Antwort: Derzeit bestehen Überlegungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt der B304 auf 30 km/h zu reduzieren und an 2-3 Knotenpunkten Kreisverkehrsplätze herzustellen. Hierüber entscheiden werden allerdings das zuständige Straßenverkehrsamt (Anordnungsbehörde) und das Staatliche Bauamt Rosenheim (Straßenbaulastträger der B304). Gespräche mit den zuständigen Behörden werden zeitnah durchgeführt.
Frage 18: Die Kreisverkehre bringen nur etwas, wenn der Verkehr aus Eglharting schneller abfließen kann, ansonsten haben wir in Kirchseeon nur noch mehr Chaos. Was machen Sie für eine gute Fahrradanbindung?
Antwort: Die Umgestaltung von Knotenpunkten zu Kreisverkehrsplätzen ist eine von mehreren Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, die Verkehrsverhältnisse auf der B304 zu verbessern. Nur die Umgestaltung einzelner Kontenpunkte können die vorhandene Verkehrsproblematik in Gänze nicht lösen, daher werden auch noch weitere Maßnahmen herausgearbeitet und untersucht.
Die Untersuchung der Fahrradanbindung ist weder durch unser Büro noch durch mib welches derzeit das Mobilitätskonzept für den Markt Kirchseeon ausarbeitet erfolgt.
Frage 19: Ein Kreisverkehr an der JET Tankstelle ist nur mit Einbezug des Parkplatzes an der Gaststätte Hamberger möglich, wurde hier schon mit dem Eigentümer gesprochen? Nachdenken dazu kann man immer … Die Idee ist ja nicht neu
Antwort: Die geometrische Prüfung zur Realisierbarkeit eines Kreisverkehrsplatzes an der Anzinger Straße (JET Tankstelle) wird derzeit durchgeführt. Insofern Grunderwerb erforderlich werden sollte, werden die Eigentümer hierüber informiert und auch beteiligt. Derzeit liegen hierzu allerdings noch keine Ergebnisse vor, daher ist eine Beteiligung noch nicht erfolgt.
Frage 20: Die Kreisverkehre müssen großzügig dimensioniert sein um den Schwerlastverkehr abzudecken. Woher kommt der Platz?
Antwort: Die geometrische Prüfung zur Realisierbarkeit von Kreisverkehrsplätzen ist für die Knotenpunkte Münchner Straße und Werkstraße bereits erfolgt. Die Ergebnisse hierzu wurden im Rahmen des dritten Arbeitskreises am 18.03.2023 vorgestellt. An der Münchner Straße ist die Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes mit einem Durchmesser von 26 m ohne privaten Grunderwerb möglich, bei der Werkstraße hingegen nicht. Für den Knotenpunkt Anzinger Straße steht diese Prüfung noch aus.
Frage 21: Wie und wo soll der PKW Verkehr auf die B304 kommen? 3.500 Einwohner haben etwa 1.750 Fzg (abgeleitet aus 42 Mio Fzg in D bei 84 Mio Einwohnern)
Antwort: Das Schwellenwerksgelände soll künftig im Norden über die „Theodor-Haagn-Straße“ und die „Karl-Birkmaier-Straße“ und im Süden über die Straße „Am Dachsberg“ und die „Moosacher Straße“ erschlossen werden. Über welche Straßen dann der Anschluss an das klassifizierte Straßennetz erfolgt wird derzeit noch untersucht.
Frage 22: Wenn ich im Kreisverkehr links abbiege oder wende, dann muss der Gegenverkehr ja auch warten. Hinzu kommen 3.000 neue Bürgerinnen. Wie soll es dann zu einer Verbesserung kommen?
Antwort: Erste Ergebnisse zu Wirksamkeit von Kreisverkehrsplätzen wurden in dem dritten Arbeitskreis am 18.03.2023 vorgestellt. An dem Knotenpunkt B304/Münchner Straße konnte beispielsweise anhand des Verkehrsmodells nachgewiesen werden, dass sich die Verkehrsqualität bei einem Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz deutlich verbessern würde.
Frage 23: Ein Kreisverkehr hat geringere Kapazität als eine LSA. Überlastet am Morgen & Abend wird nicht besser!
Antwort: Diese Aussage ist nicht richtig. Die Kapazität eines Knotenpunktes ist auch immer von den äußeren Randbedingungen abhängig.
Frage 24: Über Tempo 30 und Kreisverkehre lacht sich das Strassenbauamt Rosenheim und die zuständigen Behörden schlicht kaputt.|Das ist eine Bundesstraße. Tempo 30 entscheidet nicht Kirchseeon. Kreisverkehr braucht Platz und der ist noch vorhanden. Gute Idee aber nicht machbar.
Antwort: Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf einer Bundesstraße ist durchaus machbar. Hierüber entscheiden wird allerdings das zuständige Straßenverkehrsamt, die Untere Verkehrsbehörde (Landratsamt Ebersberg). Gespräche mit der zuständigen Behörde werden zeitnah durchgeführt.
Die geometrische Prüfung zur Realisierbarkeit von Kreisverkehrsplätzen ist für die Knotenpunkte Münchner Straße und Werkstraße bereits erfolgt. Die Ergebnisse hierzu wurden im Rahmen des dritten Arbeitskreises am 18.03.2023 vorgestellt. An der Münchner Straße ist die Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes mit einem Durchmesser von 26 m ohne privaten Grunderwerb möglich, bei der Werkstraße hingegen nicht. Die Flächenverfügbarkeit für einen Kreisverkehrsplatz ist an der Münchner Straße somit gegeben. Für den Knotenpunkt Anzinger Straße steht diese Prüfung noch aus.
Die Kreisverkehrsplätze an der Münchner Straße und Werkstraße wurden im Rahmen einer ersten Vorabstimmung dem staatlichen Bauamt Rosenheim vorgestellt und weiter verfolgt. Dem staatlichen Bauamt Rosenheim wird voraussichtlich bis Ende Mai eine gutachterliche Ausarbeitung zu den einzelnen Maßnahmen der B304 vorgelegt und eine Stellungnahme seitens des Baulastträgers wird bis zum Sommer erwartet.
Frage 25: Wie kann man den Ortsteil Eglharting an das neue Wohngebiet anbinden? Ist eine Querverbindung parallel zur B304 denkbar?
Antwort: Der Ortsteil Eglharting wird über die B304 an das neue Wohngebiet angeschlossen. Über welche Straßen ausgehend von der Bundesstraße schließlich im nachgeordneten Straßennetz der Anschluss des Schwellenwerksgeländes erfolgt wird derzeit noch untersucht. Eine Querverbindung parallel zur B304 ist nicht angedacht.
Frage 26: Wird bewertet, ob bei Tempo 30 durch ganz Kirchseeon bis Eglharting es für Pendler aus EBE, Grafing, aus Richtung Wasserburg evtl. unattraktiv wird die Strecke zu nutzen und sich zu verlagern. Ergebnis Reduzierungseffekt Verkehr.
Antwort: Im Rahmen einer Wirksamkeitsprüfung zu den entwickelten Maßnahmen der B304, so auch zu der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h, wird überprüft ob es hierdurch zu Verlagerungsfahrten kommen wird. Ergebnisse hierzu liegen aktuell noch nicht vor.
Frage 27: Wurde untersucht welcher Anteil an PKW durch den Ort geht und welcher Anteil rein innerorts unterwegs ist? Bei hohem innerorts-Anteil müssen Alternativen gefordert werden. V.a. Radverkehr
Antwort: Im Rahmen der bisherigen Untersuchungen wurde der Fokus auf die B304 gelegt. Der Anteil des Durchgangsverkehrs auf der B304 liegt bei ca. 60-70 %.
Wie sich die Verkehre aus dem Schwellenwerksgelände auf das nachgeordnete Straßennetz verteilen, wird derzeit noch untersucht. Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor.
Frage 28: wo konkret soll der Baustellenverkehr an- und abfahren? Über die kleine Waldbahn? Ich stelle mir gerade die ersten Tieflader mit großen Maschinen / einem Kran hier vor?
Antwort: Es ist geplant die Baustellenverkehre im Verkehrsmodell zu simulieren. Im Zuge dessen werden zu unterschiedlichen Realisierungszeitpunkten die jeweils anfallenden Baustellenverkehre und die durch die Fertigstellung einzelner Bauabschnitte bereits anfallenden Nutzerverkehre zusammengefasst und auf das Verkehrsmodell beaufschlagt. Hierdurch lassen sich die Verkehrsströme auf den einzelnen Straßenzügen sowie deren Verteilung im Netz bestimmen.
Frage 29: Die Problematik ist schon zahlreich im Zuge Umgehungsstraße diskutiert worden und es wurde keine Lösung gefunden. Nun sollen noch mehr Bewegungen eingeflochten werden. Das erscheint nicht realistisch?
Antwort: Wir untersuchen derzeit verschiedene Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, die bestehende Verkehrsproblematik an der B304 zu bewältigen. Erste Ergebnisse hierzu wurden in dem dritten Arbeitskreis am 18.03.2023 vorgestellt. Für die heutige Bestandssituation konnten für einzelne Maßnahmen schon positive Effekte nachgewiesen werden. Weitere Ergebnisse zu der Verkehrsuntersuchung werden in dem 2. Bürgerforum Anfang Mai vorgestellt.
Frage 30: Kann letztendlich der Mehrverkehr durch die neue Siedlung am Ende für die bestehende Gemeinde und Bevölkerung zum Vorteil werden?
Antwort: Die Entwicklung des Schwellenwerksgeländes kann als Chance genutzt werden die bereits heute vorhandene Verkehrsproblematik der B304 zu lösen.
Frage 31: Welche weiteren konstruktiven Vorschläge gibt es von den Verkehrsfachleuten?
Antwort: Die Umsetzbarkeit und Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen, die die Verkehrsverhältnisse im Zuge der B304 verbessern sollen, werden aktuell weiter geprüft. Erste Ergebnisse hierzu wurden in dem 3. Arbeitskreis am 18.03.2023 vorgestellt. Weitere Ergebnisse hierzu sollen in dem 2. Bürgerforum am 04.05.2023 vorgestellt werden.
Frage 32: Der Gemeinde fehlt heute schon Geld zur Sanierung der Straßen. Wie soll dies mit zusätzlichen Autos besser werden? Tempo 30 hilft nur bei der Lärmreduzierung.
Antwort: Die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h hilft nicht nur bei der Lärmreduzierung. Durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h verändern sich die Randbedingungen des Verkehrsflusses entlang der Bundesstraße in Gänze. Der Zulauf zu den Knotenpunkten, die Verweildauer auf der Strecke und der vom einzelnen Fahrzeug beanspruchte geringere Verkehrsraum können dazu beitragen, dass sich der Verkehrsfluss auf der B304 verbessert und es zu weniger Stauerscheinungen kommt.
Frage 33: Es gibt nur 2 Zufahrtsmöglichkeiten zum Gelände. Eine am Kindergarten vorbei, und die Waldbahn, die ohne Ampel auf die B304 geleitet. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis es zu Unfällen kommt. Einzig autofrei erscheint sinnvoll Ggf. mit Carsharing
Antwort: Das Schwellenwerksgelände soll künftig im Norden über die „Theodor-Haagn-Straße“ und die „Karl-Birkmaier-Straße“ und im Süden über die Straße „Am Dachsberg“ und die „Moosacher Straße“ erschlossen werden. Über welche nachgeordneten Straßen dann der Anschluss an das klassifizierte Straßennetz erfolgt wird derzeit noch untersucht. Der Anschluss an die Bundesstraße soll über die Münchner Straße sowie über die Werkstraße erfolgen.
Frage 34: T30 auf der B304 wäre super. Generell sollte Autofahren nicht attraktiver werden, sondern Zugang zu ÖPNV vereinfacht werden.
Antwort: Wie der Prozess der Verkehrswende in Kirchseeon angestoßen werden kann, wird im Zuge eines Mobilitätskonzeptes herausgearbeitet. Dieses wird aktuell von mib aus Berlin bearbeitet.
Frage 35: Tempo 30 sehe ich eher skeptisch, da sowieso, der Verkehr zu den Stoßzeiten höchstens mit Tempo 15 unterwegs ist (in den Morgenstunden jogge ich an der B304 vorbei und bin schneller als der Verkehr)
Antwort: Durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h verändern sich die Randbedingungen des Verkehrsflusses entlang der Bundesstraße in Gänze. Der Zulauf zu den Knotenpunkten, die Verweildauer auf der Strecke und der vom einzelnen Fahrzeug beanspruchte geringere Verkehrsraum können dazu beitragen, dass sich der Verkehrsfluss auf der B304 verbessert und es zu weniger Stauerscheinungen kommt. Weiterhin werden weitere Maßnahmen untersucht, die zu einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an der B304 und Reduzierung der Stausituation beitragen sollen.
Frage 36: 30 km/h bringen in den Stoßzeiten gar nichts. Da bewegen wir uns durch den ganzen Ort auf der B304 mit Schrittgeschwindigkeit. Es braucht auf jeden Fall noch eine andere Lösung wie Umfahrung oder Tunnel.
Antwort: Durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h verändern sich die Randbedingungen des Verkehrsflusses entlang der Bundesstraße in Gänze. Der Zulauf zu den Knotenpunkten, die Verweildauer auf der Strecke und der vom einzelnen Fahrzeug beanspruchte geringere Verkehrsraum können dazu beitragen, dass sich der Verkehrsfluss auf der B304 verbessert und es zu weniger Stauerscheinungen kommt. Weiterhin werden weitere Maßnahmen untersucht, die zu einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an der B304 und Reduzierung der Stausituation beitragen sollen.
Frage 37: Einbiegen klappt in der Morgenspitze dank kooperativen Fahrweise. Kreisverkehr bringt keine Verbesserung!
Antwort: Die Umgestaltung von Knotenpunkten zu Kreisverkehrsplätzen ist eine von mehreren Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, die Verkehrsverhältnisse auf der B304 zu verbessern. Erste Ergebnisse zu Wirksamkeit von Kreisverkehrsplätzen wurden in dem dritten Arbeitskreis am 18.03.2023 vorgestellt. An dem Knotenpunkt B304/Münchner Straße konnte beispielsweise anhand des Verkehrsmodells nachgewiesen werden, dass sich die Verkehrsqualität bei einem Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz deutlich verbessern würde.
Frage 38: Zufahrt über Werkstrasse. LKW zum neuen Supermarkt. No Way. Viel zu eng.
Antwort: Das Schwellenwerksgelände soll künftig im Norden über die „Theodor-Haagn-Straße“ und die „Karl-Birkmaier-Straße“ und im Süden über die Straße „Am Dachsberg“ und die „Moosacher Straße“ erschlossen werden. Über welche nachgeordneten Straßen dann der Anschluss an das klassifizierte Straßennetz erfolgt wird derzeit noch untersucht. Der Anschluss an die Bundesstraße soll über die Münchner Straße sowie über die Werkstraße erfolgen.
Frage 39: Die Problematik ist schon zahlreich im Zuge Umgehungsstraße diskutiert worden und es wurde keine Lösung gefunden. Nun sollen noch mehr Bewegungen eingeflochten werden und eine Lösung möglich werden. Das erscheint nicht realistisch?
Antwort: Wir untersuchen derzeit verschiedene Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, die bestehende Verkehrsproblematik an der B304 zu bewältigen. Erste Ergebnisse hierzu wurden in dem dritten Arbeitskreis am 18.03.2023 vorgestellt. Für die heutige Bestandssituation konnten für einzelne Maßnahmen schon positive Effekte nachgewiesen werden. Weitere Ergebnisse zu der Verkehrsuntersuchung werden in dem 2. Bürgerforum Anfang Mai vorgestellt.
Frage 40: Tempo 30 wird offensichtlich sehr vorteilhaft sein. Bitte dran bleiben!
Antwort: Durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h verändern sich die Randbedingungen des Verkehrsflusses entlang der Bundesstraße in Gänze. Der Zulauf zu den Knotenpunkten, die Verweildauer auf der Strecke und der vom einzelnen Fahrzeug beanspruchte geringere Verkehrsraum können dazu beitragen, dass es insgesamt zu einer verbesserten Leistungsfähigkeit und weniger Stauerscheinungen kommt. Weiterhin führt diese Maßnahme zu weniger Lärm, weniger Schadstoffbelastungen und trägt zu einer höheren Verkehrssicherheit bei. Diese Maßnahme wird weiterverfolgt.
Frage 41: Tempo 30, Wenn man das wirklich will, warum nicht einfach mal ausprobieren?
Antwort: Der Markt Kirchseeon ist nicht berechtigt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h anzuordnen. Hierüber entscheiden wird das zuständige Straßenverkehrsamt, die Untere Verkehrsbehörde (Landratsamt Ebersberg). Gespräche mit den zuständigen Behörden werden zeitnah durchgeführt.
Frage 42: Verbesserung beim Verkehrsfluss führen zwingend zu mehr Verkehr. Nach 2-3 Jahren haben sich Verbesserungen erledigt.
Antwort: Diese Aussage ist nicht generell richtig. Dies ist immer davon abhängig wie stark und ausgeprägt die Verbesserungen sind.
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