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Ihr Architekt weiß, dass der Hausanschluss im Keller Ihres Hauses in einem möglichst zur Straße hin gelegenen Raum installiert werden muss. Sollte Ihr Gebäude keinen Keller aufweisen, wird der Hausanschluss im Erdgeschoss an einer dafür vorgesehenen Stelle eingeplant. Den konkreten Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungs leitung in der Straße und Ihrer Hausinstallation legt das Wasserwerk Kirchseeon fest. Grundsätzlich ist die Anschlussleitung geradlinig, rechtwinklig zur Grundstücksgrenze und auf kürzestem Wege zum Gebäude einzuführen. Soweit möglich, werden individuelle Wünsche des/r Bauherren/in berücksichtigt.
TDer Hausanschluss wird vom Bauherrn bzw. Grundstückseigentümer/in beantragt. Das dafür vorgesehene Formblatt finden Sie auf dieser Seite. Zusammen mit dem Antrag sind ein Lageplan sowie eine Kellergrundrisszeichnung einzureichen. Bei Gebäuden ohne Keller legen Sie bitte die Erdgeschosszeichnung vor.
Für die Hausanschlussleitung von der Straße über das Grundstück in das Haus einschließlich der Wasserzähler ist das Wasserwerk Kirchseeon zuständig. Die Trinkwasser-Hausinstallation beginnt unmittelbar nach der Wasserübergabestelle des Wasserversorgers im Keller des Hauses.
Nein. Der Wasserzähler wird ausschließlich vom Wasserwerk Kirchseeon installiert. Die sich daran anschließende Wasserinstallation darf nur durch ein zugelassenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.
Ist der Trinkwasserhausanschluss bereits hergestellt, kann ein so genannter Bauzähler beantragt werden. Das in der Bauphase verbrauchte „Bauwasser“ wird auf diese Weise gemessen und gesondert abgerechnet. Da hierfür lediglich der Wasserpreis ohne Abwassergebühr berechnet wird, darf das Wasser nur für Bauzwecke verwendet werden. Eine Einleitung in den Kanal ist nicht zulässig.
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