Fundbüro

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Wenn Sie im Gemeindegebiet etwas verloren oder gefunden haben, wenden Sie sich bitte an unser Fundbüro im Rathaus.

Aufbewahrung und Eigentum

Fundgegenstände werden gesetzlich 6 Monate ab Anzeige aufbewahrt.

  • Wird der Gegenstand nicht vom Verlierer abgeholt, hat der Finder Anspruch auf Eigentum.

  • Macht der Finder diesen Anspruch nicht geltend, geht das Eigentum auf den Markt Kirchseeon über.

Verwertung von Fundsachen

Nach Ablauf der Frist werden die Gegenstände weiterverwertet:

  • z. B. über einen Fundradverkauf oder

  • als Spende von Kleidungsfunden an gemeinnützige Einrichtungen.

So sorgt das Fundamt dafür, dass verlorene Gegenstände entweder zu ihren Besitzern zurückfinden oder noch sinnvoll genutzt werden.