Wohnungsgeberbestätigung

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Formular Wohnungsgeberbestätigung zum Download 

Online-Verfahren zur Ausstellung einer Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

Ansprechpartner

Eberl Christina

08091 552-15

Eisner Stephanie

08091 552-11

Meyer Johanna

08091 552-13

Nerreter Nicola

08091 552-12

Tiefenböck Monika

08091 552-42

Waechter Claudia

08091 552-14