Rettungsgasse – Wenn der Verkehr steht, muss die Feuerwehr trotzdem weiter
Stau auf der Autobahn oder der B304 gehört für viele Autofahrer zum Alltag. Besonders in den Ferienzeiten oder nach einem Unfall kann sich der Verkehr schnell über mehrere Kilometer zurückstauen. Für die meisten bedeutet das: warten. Für die Feuerwehr, den Rettungsdienst und die Polizei kann es dagegen bedeuten: Jemand braucht dringend Hilfe. Dann zählt jede Minute – und genau hier kommt die Rettungsgasse ins Spiel.
Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?
Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt in § 11 Abs. 2 StVO vor, dass auf Autobahnen und auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung eine Rettungsgasse gebildet werden muss, sobald der Verkehr Schrittgeschwindigkeit fährt oder zum Stillstand kommt.
Wichtig: Man wartet nicht erst, bis der komplette Verkehr steht. Sobald der Verkehr ins Stocken gerät, sollte die Rettungsgasse gebildet werden. Denn wenn die Fahrzeuge erst einmal dicht an dicht stehen, ist es kaum noch möglich, ausreichend Platz zu schaffen.
Wie wird die Rettungsgasse richtig gebildet?
Die Regel ist ganz einfach:
Bei einer zweispurigen Fahrbahn entsteht die Rettungsgasse also zwischen der linken und der rechten Fahrspur. Bei drei oder mehr Fahrspuren wird die Rettungsgasse ebenfalls zwischen der äußerst linken und der unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet. Der Standstreifen ist grundsätzlich nicht Teil der Rettungsgasse und sollte freigehalten werden.
Die Rettungsgasse bleibt frei!
Wenn das erste Einsatzfahrzeug durchgefahren ist, darf die Rettungsgasse nicht sofort wieder geschlossen werden. Hinter dem ersten Feuerwehrfahrzeug können weitere Fahrzeuge folgen z.B. weitere Löschfahrzeuge, der Rettungsdienst oder die Polizei. Deshalb gilt: Rettungsgasse bilden – und offenhalten, bis der Verkehr wieder normal fließt.
Wer darf die Rettungsgasse benutzen?
Die Rettungsgasse ist für Polizei- und Hilfsfahrzeuge vorgesehen. Dazu gehören unter anderem Feuerwehrfahrzeuge, Rettungswagen und Notarztfahrzeuge. Auch weitere berechtigte Einsatz- und Hilfsfahrzeuge können die Rettungsgasse nutzen. Für private Verkehrsteilnehmer gilt dagegen: Die Rettungsgasse ist tabu. Auch Motorräder dürfen nicht einfach durch die Rettungsgasse fahren.
Warum ist das für uns als Feuerwehr so wichtig?
Stellen Sie sich vor, Sie werden zu einem schweren Verkehrsunfall gerufen. Menschen sind möglicherweise eingeklemmt oder schwer verletzt. Die Einsatzkräfte sitzen im Feuerwehrfahrzeug und wissen: Wir müssen schnellstmöglich dorthin. Doch dann beginnt der Stau. Wenn alle Fahrzeuge bereits eng nebeneinander stehen und keine Rettungsgasse vorhanden ist, kann ein mehrere Tonnen schweres Feuerwehrfahrzeug nicht einfach „irgendwie“ durch den Verkehr fahren. Dann gehen wertvolle Minuten verloren, die für einen verletzten Menschen entscheidend sein können.