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Die Gebühren für das Oberflächenwasser werden im Markt Kirchseeon jährlich jeweils zum 1. Juli abgerechnet. Geltungsbereich: Die Entwässerungssatzung gilt für das Gebiet Kirchseeon-Ost (Gebiet "D"). Beiträge und Gebühren: Ergänzend zur Entwässerungssatzung wird die Erhebung von Beiträgen und Gebühren in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Niederschlag-Entwässerungssatzung geregelt
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