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Im Markt Kirchseeon gibt es eine Verordnung über das Anbringen von öffentlichen Anschlägen an bestimmten Flächen, die sogenannte Plakatierungsverordnung. Diese können Sie komplett am Ende dieser Seite als PDF-Dokument herunterladen bzw. lesen.
Es bestehen Unterschiede zwischen Anschlägen für Vereine, Veranstaltungen, private Anschläge, Parteien u. Ä.
Anschläge sind nur auf den 13 vom Markt Kirchseeon aufgestellten Plakatierungstafeln erlaubt. Sie bedürfen der Genehmigung durch den Markt Kirchseeon. Für örtliche Vereine und Verbände gilt die Genehmigung immer als erteilt. Alle anderen Plakatwerber müssen sich einen Aufkleber im Bürgerbüro abholen. Die Genehmigungserteilung für Auswärtige ist kostenfrei.
Die Plakatierung darf maximal vier Wochen vor der Veranstaltung erfolgen, die Plakatgröße darf DIN A 3 nicht übersteigen. Reine Produkt bzw. kommerzielle Werbung ist unzulässig. Die Plakate müssen innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung wieder abgenommen werden.
Für diese Anschläge werden vor den Wahlen, Volksbegehren usw. besondere Anschlagtafeln aufgestellt. Jeder Wahlwerber hat nur einen Platzanspruch von maximal DIN A 1.
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