Plakatierung

Plakatierung

Plakatierungen im Markt Kirchseeon

Im Markt Kirchseeon gibt es eine Verordnung über das Anbringen von öffentlichen Anschlägen an bestimmten Flächen, die sogenannte Plakatierungsverordnung. Diese können Sie komplett am Ende dieser Seite als PDF-Dokument herunterladen bzw. lesen.

Es bestehen Unterschiede zwischen Anschlägen für Vereine, Veranstaltungen, private Anschläge, Parteien u. Ä.

Hier die Informationen für Vereine, Parteien und private Anschläge

Anschlagtafeln für Vereine, Vereinigungen, Parteien und private Anschläge

Anschläge sind nur auf den 13 vom Markt Kirchseeon aufgestellten Plakatierungstafeln erlaubt. Sie bedürfen der Genehmigung durch den Markt Kirchseeon. Für örtliche Vereine und Verbände gilt die Genehmigung immer als erteilt. Alle anderen Plakatwerber müssen sich einen Aufkleber im Bürgerbüro abholen. Die Genehmigungserteilung für Auswärtige ist kostenfrei.

Die Plakatierung darf maximal vier Wochen vor der Veranstaltung erfolgen, die Plakatgröße darf DIN A 3 nicht übersteigen. Reine Produkt bzw. kommerzielle Werbung ist unzulässig. Die Plakate müssen innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung wieder abgenommen werden.

Hier die Informationen für Wahlplakatständer

Anschlagtafeln für Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheide, Bürgerbegehren, Bürgerentscheide

Für diese Anschläge werden vor den Wahlen, Volksbegehren usw. besondere Anschlagtafeln aufgestellt. Jeder Wahlwerber hat nur einen Platzanspruch von maximal DIN A 1.

  • Die Plakatierung darf vor Wahlen jeweils sechs Wochen vor dem Wahltermin erfolgen.
  • Bei Volks- und Bürgerbegehren darf für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Beginn bis zum Ende der    Auslegung der Eintragungslisten geworben werden.
  • Bei Volks- und Bürgerentscheiden darf für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Abstimmungstermin geworben werden.