Wahlhelfer gesucht

Am 08.10.2023 findet die Landtags- und Bezirkstagswahl 2023 in Bayern statt. Zusätzlich könnte es an diesem Tag unter Umständen zu weiteren Abstimmungen kommen.

Das Wahlamt sucht für die Durchführung dieser Wahlen und natürlich auch für künftige Wahlen freiwillige, ehrenamtlich tätige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Voraussetzung ist, dass Sie grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sind.

Um wahlberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre
  • bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkstagswahlen sowie Volksentscheiden: grundsätzlich seit mindestens 3 Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet
  • bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sowie Bürgerentscheiden: Aufenthalt seit mindestens 2 Monaten mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis
  • bei Europawahlen, Gemeinde- und Landkreiswahlen: Deutsche und EU-Angehörige (Unionsbürger)
  • bei Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: Deutsche

Die Urnenwahllokale sind am Wahlsonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Über den Tag verteilt ist die Anwesenheit im Wahllokal von ca. 5 Stunden erforderlich. Die Mitglieder der Briefwahllokale treffen sich um ca. 15:30 für die Vorbereitungsarbeiten. Ab 18:00 Uhr findet die Stimmauszählung statt.

Die in den Wahlvorständen eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihren Dienst eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich bitte bei Frau Scharl (Tel. 08091/552-24 bzw. ingrid.scharl@kirchseeon.de ).

Gerne auch mit dem Formular am Ende dieser Seite oder über das Bayernportal - Online-Verfahren – „Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer (Markt Kirchseeon)“