Ab dem Jahr 2025 tritt eine umfassende Reform der Grundsteuer in Kraft, die für alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Bayern von Bedeutung ist. Diese Reform basiert auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und bringt wesentliche Änderungen in der Berechnung der Grundsteuer mit sich. Anstelle des Grundstückswertes wird künftig die Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Wie wird der neue Hebesatz ermittelt?
Der Hebesatz wird anhand der vorliegenden Messbeträge so hochgerechnet, dass für die Gemeinde keine Mehreinnahmen aber auch keine Mindereinnahmen entstehen. Somit wurde die Aufkommensneutralität umgesetzt.
Was bedeutet der Begriff Aufkommensneutralität?
Die Aufkommensneutralität bezieht sich hierbei jedoch nicht auf die einzelnen Grundsteuerpflichtigen, sondern auf das gesamte Grundsteueraufkommen einer Gemeinde. Dies hat zur Folge, dass für einzelne Objekte mehr oder weniger Grundsteuer anfallen kann.
Wie berechnet sich die Grundsteuer?
Die zu zahlende Grundsteuer berechnet sich durch die Multiplikation des vom Finanzamt festgestellten Messbetrags und des gemeindlichen
Hebesatzes.
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = jährliche Grundsteuer
Beispiel: 80,00 € x 390 % = 312,00 €
Wie kommt der Messbetrag zustande?
Auf Basis der Grundsteuererklärungen der Eigentümer werden die neuen Berechnungsgrundlagen seit dem 1. Juli 2022 von den Finanzämtern ermittelt und den Gemeinden mittels elektronischem Datenabruf zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage bestimmen die Städte und Gemeinden in Bayern die jeweiligen Grundsteuerhebesätze.
Jede Stadt oder Gemeinde muss ihre Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2025 neu festlegen. Die Grundsteuer mit den neuen Berechnungsgrundlagen wird bei den Grundsteuerpflichtigen erstmalig ab 2025 zahlungswirksam.
Der Messbetrag weicht vom alten Messbetrag erheblich ab. Woran kann das liegen?
- Die Eingabe des Eigentümers ist nicht richtig
- Messbetrag wurde vom Finanzamt falsch ermittelt
- Durch die geänderte Berechnungsgrundlage auf das Flächenmodell entsteht eine komplett neue Berechnung
An wen muss ich mich wenden, wenn der Messbetrag offensichtlich nicht korrekt ist?
Sollten die Messbeträge nicht korrekt sein, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Ebersberg, da dies für die Ermittlung der Messbeträge zuständig ist.
Der Markt Kirchseeon hat auf die festgelegten Messbeträge keinen Einfluss und hat die Grundsteuer entsprechend den übermittelten Daten festzusetzen.
Muss die festgesetzte Grundsteuer für 2025 gezahlt werden, auch wenn der Messbetrag nicht korrekt ist bzw. beim Finanzamt ein Einspruch läuft?
Die Gemeinde ist, an die vom Finanzamt übermittelten Daten gebunden. Sollte jedoch beim Finanzamt bereits ein Einspruchsverfahren anhängig sein besteht die Möglichkeit eine sogenannte Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt zu beantragen.
Unser Tipp: prüfen Sie den neuen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt und vergleichen Sie diesen mit Ihrem alten Grundsteuermessbescheid. Bei größeren Abweichungen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Ebersberg.
Generell gilt:
- Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde muss abgewiesen werden, da der Einspruch gegen den Grundlagenbescheid (Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes) beim Finanzamt Ebersberg eingelegt werden muss.
- Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid hat auch keine aufschiebende Wirkung, das heißt, die dort festgesetzten Grundsteuerfälligkeiten müssen trotz laufendem Widerspruch bezahlt werden.