Hundehaltung

 

Die Anzahl der in unserem schönen Ort lebenden vierbeinigen Lieblinge steigt stetig an.

 

Damit es zu keinen größeren Auseinandersetzungen zwischen den Nachbarn oder anderen Mitbürgern kommt, bitten wir die Tierfreunde folgendes zu beachten:

Alle Hunde ab einem Schultermaß von 50 cm sind innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere für alle öffentlichen Anlagen, Sport- und Schulanlagen und dem näheren Bereich um Kinderbetreuungseinrichtungen.

 

Der Hundehalter hat die Pflicht, einen über vier Monate alten Hund zur Hundesteuer anzumelden. Die Steuer beträgt für die Haltung eines jeden Hundes jährlich 50 € und für die Haltung eines Kampfhundes jährlich 400 €. (Stand: 01.02.2018)

Es muss jeder Hundeführer dafür sorgen, dass die Hinterlassenschaften des Tieres ohne Aufforderung unverzüglich beseitigt werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei und haben für Sie insgesamt 24 Hundekottütenspender im gesamten Ortsgebiet aufgestellt.