Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen nur an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 19.00 Uhr und Samstag zwischen 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 19.00 Uhr ausgeführt werden.
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Auch im Jahr 2013 wird in Bayern, wie im gesamten Bundesgebiet, wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt.
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