Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ebersberg verpflichtet jeden Bürger, bestimmte Materialien getrennt vom Restmüll zu sammeln.
Folgende Materialien dürfen auf keinen Fall in die schwarze Restmülltonne gegeben werden:
- Glas
- Papier und Kartonagen
- Weißblech
- Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt aus Kunststoff, Aluminium und Verbundstoff
- Batterien
- Küchen- und Gartenabfälle (ausgenommen Fleisch, Fisch und Knochen, Eierschalen, verdorbene Lebensmittel, Haare, Federn, Katzenstreu und Einstreu)
- Problemabfälle
- Elektro- und Elektronikgeräte
- Alteisen
- Bauschutt