Neues aus dem Fundbüro

Oftmals geht etwas schneller verloren als man denkt. Um Ihnen den Gang in unser Fundbüro zu ersparen, können Sie ganz einfach über den Link

https://fundinfo.novafind.eu/home/fundinfo/f09175124/app/?cultureName=de

nach Ihrem verlorenen Gegenstand suchen.

Fundgegenstände haben eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Macht der Finder seinen Anspruch auf Eigentumserwerb nicht geltend, geht das Eigentum auf den Markt Kirchseeon über.

Der Markt Kirchseeon verwertet die Gegenstände im Anschluss, z. B. bei einem Fundradverkauf oder spenden von Kleidungsfunden.